
Ob sich ein Jungwein Steirischer Junker nennen darf, entscheiden jedes Jahr aufs Neue rund 150 staatlich geprüfte und amtlich angelobte Koster aus der ganzen Steiermark.
Im Labor wird der Jungwein zuerst auf Herz und Nieren, oder besser gesagt, auf Alkohol, Restzucker und Säure geprüft.
Auch die exakte Dichte wird bestimmt, an der jeder Junker später wiedererkannt werden kann.
Wenn der Junker-Anwärter bei dieser analytischen Prüfung die Kriterien für Qualitätswein erfüllt, dann kommt er zur sensorischen Prüfung. Der Jungwein muss vor den Nasen und Gaumen der sechsköpfigen Kostkommission ebenfalls als Qualitätswein bestehen. Dann erst wird die Frage gestellt, die über Junker-Sein und Nicht-Sein entscheidet: Erfüllt der junge Wein die Junker-Kriterien? Diese schwierige Frage müssen die Bewerter mehrheitlich mit JA beantworten, damit der Jungwein zum Steirischen Junker ernannt werden darf.